In Antwort auf:Die geschichtliche Entwicklung des Landgerichtsbezirks Coburg
1801 In den Jahren 1801 bzw. 1807 wurden die Justizämter in Coburg, Neustadt und Rodach errichtet bzw. wiedererrichtet. Neben den altcoburgischen Justizämtern und dem Stadtgericht in Coburg sprachen unter coburgischer Landeshoheit unter anderem auch die Justizämter Themar und Saalfeld und die Stadtgerichte in Saalfeld und Pößneck Recht. http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/geschich.html
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1826 1826 erhielt Coburg von Sachsen-Hildburghausen die Ämter Sonnefeld und Königsberg. Von 1826 bis 1879 wurde die Gerichtsbarkeit im Herzogtum Coburg von den Justizämtern Coburg, Neustadt, Rodach, Sonnefeld und Königsberg ausgeübt. http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/geschich.html
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1858 1858 wurde beim Kreisgericht Coburg auch die Staatsanwaltschaft eingeführt, deren Aufgabe es war, bei Vergehen und Verbrechen vor dem gerichtlichen Verfahren entsprechende Ermittlungen durchzuführen. Das Kreisgericht, die Staatsanwaltschaft und die beiden Justizämter, die 1840 durch die Aufteilung des ursprünglichen Justizamtes entstanden waren und mit den heutigen Amtsgerichten vergleichbar sind, waren 1858 im Coburger Regierungsgebäude am Markt, dem jetzigen Stadthaus, untergebracht. http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/geschich.html
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17.10.1878 Am 17.10.1878 schlossen Preußen, Sachsen-Coburg und Gotha sowie Sachsen-Meinigen einen Staatsvertrag über die Gründung einer Gerichtsgemeinschaft für Sachen-Coburg-Gotha und Sachsen-Meinigen sowie einzelne Gebietsteile von Preußen, der zeitgleich mit dem GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) am 01.10.1879 in Kraft trat. Er hatte unter anderem zum Inhalt, dass für die Herzoglich Sachsen-Meiningischen Kreise Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg, die Königlich Preußischen Kreise Schleusingen und Schmalkalden und das Herzogtum Coburg ein gemeinschaftliches Landgericht mit Sitz in Meinigen errichtet werden soll und dass beim Amtsgericht zu Coburg eine landgerichtliche Strafkammer für das Herzogtum Coburg und einige angrenzende Sachsen-Meiningische Amtsgerichtsbezirke gebildet werden soll. http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/geschich.html
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07.04.1879 Für das Herzogtum Coburg wurde am 07.04.1879 das „Gesetz, die Organisation der Justizbehörden erster Instanz betreffend“ erlassen. Durch dieses Gesetz wurden die vorhandenen Justizämter aufgehoben und durch Amtsgerichte ersetzt. Der Bezirk des Amtsgerichts Coburg umfasste den Bezirk der früheren Coburger Justizämter I und II, daneben bestanden die Gerichte in Neustadt, Rodach, Sonnefeld und Königsberg als Amtsgerichte fort. http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/geschich.html
Wie viele Freuden werden zertreten, weil die Menschen meist nur in die Höhe gucken und, was zu ihren Füßen liegt, nicht achten... (Johann Wolfgang von Goethe)
14.02.1920 und 01.07.1920 Am 14.02.1920 wurde ein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Coburg über die Vereinigung beider Staaten geschlossen, wonach die Staatshoheitsrechte über das Gebiet von Coburg mit der Vereinigung auf Bayern übergehen sollten. Die Vereinigung der beiden Staaten trat dann am 01.07.1920 in Kraft. http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/geschich.html