Hallo Gerd
es hat zwar nicht direkt mit dem Sonntagsanger zu tun, aber hier lohnt vielleicht sich eine Nachfrage im Bauverwaltungsamt. Da es das Gebäude nicht mehr gibt und es heute ein öffentlichtes Grundstück ist, wäre vielleicht dort eine Einsicht in die Bauakten möglich. Wo kein Haus ist, gibt es auch keinen Hausbesitzer von dem man eine Genehmigung einholen muss.
Mfg
Christian