Richtig EssPe. Hier zum Beweis ein Bild vom Standort des Steines im Streifweg / Kreuzung Frauenweg. Wer meine Berichte gelesen hat konnte sich das eigentlich schon denken.
Der Streifweg darf leider nur von Anliegern befahren werden. Die Kinder dennen ein Baum gehört müsssen leider zu Fuß gehen um ihre Früchte zu ernten.
Den Kindern der Spitteleite und den Bertelsdorfer Kindern ist der Rodelhang verbaut worden. Schlitten fahren halt nicht immer in die Richtung, die man gerne hätte und vor allen Dingen nicht direkt durch eine Streuobstwiese. Unfälle sind vorprogramiert. Aber vielleicht fällt ja gar kein Schnee mehr in Coburg und die Obstbäume blühen das ganze Jahr.
Das dicke Ende kommt für die Bertelsdorfer Kinder aber erst jetzt in meiner Geschichte.
Der Schulbusbetrieb von Bertelsdorf nach Neuses wurde am 06. Okt 2006 offiziell eingestellt. Die Bertelsdorfer durften dann zwar noch vormittags mit dem Schulbus fahren, aber dieser wurde 2008 ersatzlos gestrichen.
So wurde durch die kinderfreundliche Stadt Coburg den Bertelsdorfer Kindern zur 950 Jahrfeier nachträglich ein besonders schönes Geschenk gemacht.
Das dicke Ende kommt für die Bertelsdorfer Kinder aber erst jetzt in meiner Geschichte
Ich würde dies als Leserbrief schreiben,und Einsicht in den Vertrag zur Stadt Eingemeindung von 1976 nehmen. Um heraus zu finden ob dies nicht im Vertrag verankert ist,das Schulbusse fahren müßen. Ich finde es schon etwas unverantwortlich von der Stadt Coburg.
Im Eingemeindungsvertrag von 1976 steht zur Schulbusbeförderung nichts. Den Vertrag habe ich in Kopie zu Hause, wo wir 2006 auch schon verwertbares gesucht haben. Ausschlaggebend ist die Verordnung über die Schülerbeförderung und darin der § 2 Abs. 2 Satz 1 der wie folgt lautet:
Die Beförderungspflicht besteht, soweit -der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als zwei Kilometer, für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder -eine dauernde Behinderung der Schüler die Beförderung erfordert.
Da sich im Schulamt Coburg 2005/2006 das Stellenkarusell gedreht hat, wurden daraufhin einige Entscheidungen geändert. Bis dahin war der Schulweg von zuständigen Sachbearbeiter "immer" als besonders gefährlich eingestuft und das über 30 Jahre lang. Ohne Bedeutung war die Schulweglänge von einem Kilometer, zu dem sich das Gesetz "1985" geändert hat. (Von 1 auf 2 km) Die gesetzliche Grundlage ist nicht eindeutig geklärt. Die besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wurde bisher in keiner Weise durch ein Gesetz, einer Verwaltungsvorschrift oder sonstiger Vorschriften geregelt.
Entscheidungsträger ist einzig und allein das Schulamt.
Bei einer Schulwegbegehung am 20.10.2006 waren Vertreter der Schulamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei, des Stadtrates, die Kinderbeauftragte der Stadt, die Schulleitung und einige Eltern anwesend.
Interessant ist auch der zeitliche Ablauf der Einstellung: 02.10.06 Schreiben der Stadt Coburg an die Grundschule Neuses 02.10.06 Schreiben der Grundschule an die Eltern 05.10.06 Elternabend 06.10.06 "Offizielle Einstellung der Schülerbeförderung" 17.10.06 Schulwegbegehung mit Polizei und Kindern bis Kaeser-Kreisel 18.10.06 Diskussion "Tageblatt bei uns" in Beiersdorf im Schwarzen Bären 20.10.06 Schulwegbegehung mit den oben genannten Vertretern
Wie man sehen kann wurden erst Tatsachen geschaffen und dann erste Schritte zur Überprüfung eingeleitet. Bei der Schulwegbegehung war auch ich anwesend. Diese jetzt wiederzugeben würde alles sprengen. Nur kurz: Es sind einige Sachen unter den Augen der Vertreter vorgefallen die die Einstufung des Schulweges als besonders gefährlich rechtfertigen würde. Zu diesen Thema könnte ich noch stundenlang schreiben. Es bleibt uns eigentlich nur der Gang vors Verwaltungsgericht, das dann Tatsachen schaffen müsste.