Zitat von Christian im Beitrag #6
Erstaunlicherweise erst 1848.
Strenggenommen sogar erst 102 Jahre später, 1947, zumindest was das allgemeine Lehnswesen betrifft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen#Abl%C3%B6sungZum Stichwort "Ratslehen" findet sich bei Google aber nicht viel - außer dass man schnell auf dieser Website landet
. Ich dachte immer, Lehen wären nur von Fürstenhäusern vergeben worden (ähnlich wie heute Kommunen und Kirchen noch Erbbaurechte vergeben).
Was mir nach wie vor unklar ist, wie denn dann bei Zusammenbruch der alten Adelsordnung der Übergang des Eigentums gesetzlich geregelt wurde.
Vielleicht ein interessantes Forschungsthema für Experten in fränkischer Landesgeschichte ;-)