Im Jahr 1075 verfasste Bischof Adelbero von Würzburg ein bedeutendes Dokument, in dem er der Kirche St. Peter und Paul auf dem Festungsberg besondere Rechte verlieh. Mit Zustimmung des Kölner Erzbischofs Anno und durch die großzügige Schenkung von Herzog Konrad von Bayern und Richeza, der Königin von Polen, wurde die Kirche dadurch zu einem Filialkloster (Propstei) aufgewertet. Die Schenkung umfasste unter anderem: Das Recht, in mehreren umliegenden Dörfern Taufen, Beichten und Beerdigungen durchzuführen. Das Recht, kirchliche Aufgaben in bestimmten Orten zu übernehmen, darunter Niederfüllbach, Creidlitz, Ketschendorf, Cortendorf und Seidmannsdorf. Die religiöse Versorgung neuer Siedlungen in ehemals königlichen Wäldern bei Ahorn, falls dort neue Dörfer entstehen sollten. Ziel war es, den Einfluss der Kirche zu sichern und den Menschen dort seelsorgerlich besser zu helfen. Adelbero betonte, dass dieses Privileg „für immer gültig und unerschütterlich“ bleiben solle – mit dem Segen der Heiligen Dreifaltigkeit und des Apostels Petrus. Ein interessantes Zeugnis davon, wie stark Kirche, Politik und Wohltätigkeit im Mittelalter miteinander verbunden waren!