Da trat doch am 1.Januar 1949 die sogenannte "Kraftfahrzeugsbenutzungsverordnung" in Kraft,welche die Benutzung von PKWs und Motorrädern zu Ausflugs,-Erholungs und Vergnügungsfahrten in der Bi-Zone verbietet, und das bisher bestehende "Kraftfahrzeug-Mißbrauchsgesetz" ablöst. Die mißbräuchliche Benutzung von Autos und Motorrädern wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 DM bedroht! Zwar erhält ein Kraftfahrzeugsbesitzer eine Betriebsgenehmigung,ohne das er einen Bedarf nachweisen muß, Treibstoff gibt es aber nur rationiert und für vom Gesetz genehmigte Zwecke. So z.B. zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft oder Arzt/Krankenbesuche. Es wurde aber bezweifelt,das die drastischen Massnahmen zur Einsparung des zu hohen Treibstoffverbrauches beigetragen haben!!
Heute denkbar??...Obwohl,uns würde man auch irgendetwas "aufdrücken", denn damit sind die ja in Berlin absolute Spitze!!