Im Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld, ab 1826 Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, versah bis zum Jahre 1834 über 100 Soldaten des hier stationierten Linienbataillons des Polizeidienst auf dem flachen Land. Gegen den Widerstand des Coburger Landtages änderte Herzog Ernst I. (1806-1844) dies und errichtete eine Gendarmeriebrigade für das Herzogtum unter Führung eines von Gotha abkommandierten Wachtmeisters. So versahen 1840 ein Wachtmeister und acht Gendarmen den Polizeidienst in Coburg. Als Vorsteher im Magistrat der Stadt amtierte der Polizeibürgermeister mit dem Titel eines Polizeidirektors.
Nach wie vor herrschten strenge Sitten und Gebräuche innerhalb der Stadtmauern. Zum damaligen Zeitpunkt umfasste der Aufgabenbereich der städtischen Coburger Polizei elf Gruppen:
Sicherheitspolizei, Polizei wider Unglück, Gesundheitspolizei, Sittlichkeitspolizei, Vergnügungs- und Anstandspolizei, Feuerpolizei, Handels- und Gewerbspolizei, Landwirtschaftliche Polizei, Aufsicht auf Abgaben und Steuern, Straßenpolizei, Jagd-, Forst-, Feld- und Gartenpolizei. Bei der Entwicklung in Coburg spielte der 1844 erfolgte Amtsantritt des als liberal angesehenen Herzog Ernst II. eine wichtige Rolle. Unter seinem absolutistischeren Vater Ernst I. wäre die Revolution 1848 in Coburg anders abgelaufen.
1848 kam es im Rahmen der Reformen zur Einführung eines Kriminalgesetzbuches und einer neuen Kriminalprozessordnung. Außerdem kam es 1848 zur Aufstellung einer Bürgergarde, deren Einsatz zusammen mit der Polizei im April bis Juli 1848 erfolgte (Coburger Juli-Revolution). Im September 1850 nahte das Ende der Bürgergarde, da der Eifer der Bürger erlahmte; eine offizielle Auflösung der Bürgergarde erfolgte nicht.
Am 2. Mai 1852 trat in Coburg ein neues Staatsgrundgesetz in Kraft. In ihm findet man zahlreiches Gedankengut unseres heutigen Grundsgesetzes. In Coburg wurde zu dieser Zeit offiziell neben der herzoglichen Fahne auch die ansonsten im Deutschen Bund verbotene schwarz-rot-goldene Fahne geführt.
1865 bestand die Coburger Polizei aus einem Kommissär, einem Wachtmeister und sechs Polizeidienern.
1873, zwei Jahre nach Gründung des zweiten Deutschen Reiches, wurde der Nachtwachdienst neu organisiert. Die Aufgaben der Nachtwächter übernahm nunmehr eine Schutzmannschaft in Stärke von 12 Personen.
Ab 1885 sorgten ein Kommissär und acht Sergeanten für die Sicherheit der Coburger Bevölkerung 1890 waren ein Wachtmeister und zwei Gendarme in Coburg stationiert, acht weitere Gendarme im Herzogtum Coburg. 1901 waren es ein Oberwachtmeister und ein Gendarm in Coburg sowie zehn weitere im Herzogtum.
Im 1900 wurde erstmalig die Planstelle eines Kriminalbeamten geschaffen.
Nach 1878 zeigten sich die Auswirkungen des Sozialistengesetzes: Ein gewisser Jens Lauritz Christensen, der aus Schleswig-Holstein stammte, im Reichstagswahlkreis Sonneberg-Saalfeld als SPD-Kandidat aufgestellt war und Sonneberg verlassen musste, kam über Neustadt nach Coburg. Der Magistrat berichtete dem Staatsministerium am 9. Juni 1887, Christensen wolle hier im sozialdemokratischen Sinn agieren. Das Staatsministerium ordnete die sofortige Ausweisung an. Die Verfügung wurde am 11. Juni eröffnet und eine Frist von zwei Stunden gesetzt. Da auch in der verlängerten Fristzeit von fünf Stunden kein Zug fuhr, musste Christensen Coburg zu Fuß verlassen. Auch aus Neustadt musste er sich entfernen und das Herzogtum unter Begleitung der Gendarmerie bei Meilschnitz verlassen.
1806 kam es durch den Einzug der französischen Truppen zu einem Besatzungsregime. Die Proklamation der Besatzer von 1807 ist im Faksimile im Stadtarchiv Coburg nachzulesen. Darin heißt es in deutscher Übersetzung auszugsweise: „Einigkeit und Polizei werden erhalten. Die väterliche Administration behält ihren regelmäßigen Gang und die Gerichtsbehörden bleiben ungestört. Jeder Ruhestörer wird eingezogen und nach der Strenge der Militär-Gesetze bestrafet.“ Die Proklamation trug die Unterschriften von Parigot (Bataillonchef, zugleich Kommandant) und Billain (Inspector).
Als Polizeiinspektor diente von 1806 bis 1810 Philipp Eberhardt (1759 – 1810) in Coburg. Sein Sohn Georg Friedrich Christian Eberhardt (1791 – 1852) war nach dem Tod des Vaters 1810 zwar nicht gleich sein Nachfolger geworden, aber er wurde Polizeimeister. Seine Karriere im öffentlichen Dienst begann jedoch schon im Alter von 14 Jahren am 24. März 1805 im Magistratssekretariat als Schreiber und Kopist. Als jedoch in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1806 in Coburg die französischen Truppen einzogen, wurde Eberhardt, der über gute französische und italienische Sprachkenntnisse verfügte, in wichtiger Funktion eingesetzt. Er beschreibt die Situation wie folgt: „Mit der Lokalität allhier genau bekannt und unter allen Angestellten beym Magistrat der jüngste und Arbeitslustigste, musste ich in der allgemeinen Verwirrung und Bestürzung die Einquartierung der angekommenen französischen Husaren bewirken und diese mühe- und gefahrvollen Geschäfte von jenem Augenblick bis zur gänzlichen Wiederkehr der friedlichen Verhältnisse fast ohne […] Hülfe und Unterstützung versehen. Die meisten Glieder des Magistrats wussten sich von dem lästigen Einquartierung- und Marschwesen loszumachen. Mir hingegen wurde eine Last, unter der ich beinahe erlegen wäre, aufgebürdet […].“ Eberhardt war beim Einmarsch der Franzosen also gerade 15 Jahre alt!
1813 jedoch wurde der 22jährige Friedrich Eberhardt Polizeiinspektor von Coburg. Sein direkter Vorgesetzter war bis 1828 der Polizeidirektor Ortloff, der ihm nicht immer wohl gesonnen war, wie Eberhardt berichtet. Als sich Eberhardt 1828 nach dem Tod Ortloffs um dessen Nachfolge bemühte, wurde ihm jedoch von der herzoglichen Verwaltung der Geheime Landesregierungsrat von Gruner vorgezogen.
Eberhardt bewarb sich daraufhin für das Amt eines Polizeirates in Gotha. Sein Wirken in Coburg wird am besten durch das vom Coburger Magistrat ausgestellte Zeugnis deutlich: „Der Magistrat der Herzoglichen Residenzstadt bezeugt dem Herrn Polizeyinspektor Eberhardt […], dass derselbe ein Polizeybeamter von entschiedener Fähigkeit für sein Amt, dem er mit vieler Geschicklichkeit und raßtloser Thätigkeit vorsteht, sich im Bezug auf die Gründung gemeinnütziger und Wohlthätigkeitsanstalten in hiesiger Stadt, und namentlich des Frauenvereins, die Sonntagsschule, die Sparkasse, die Spitalanstalt, des Hülfsvereins, des Gewerbevereins, die Organisation des Armenwesens und der Feuerlöschungs- und Rettungsanstalten auf eine vorzügliche Weise verdient gemacht und durch die stete Wachsamkeit und Aufsicht auf Streuner und Gauner für die öffentliche Sicherheit sehr wohlthätig gewürkt hat.“ Der Inhalt des Zeugnisses macht die große Bandbreite der polizeilichen Zuständigkeit zu dieser Zeit deutlich. Wobei man durchaus sagen kann, dass die polizeiliche Präventionsarbeit als notwendig erkannt und durch Aktivität im sozialen Bereich erfüllt wurde.
1828 erschien Friedrich Eberhardts Buch „Polizeyliche Nachrichten von Gaunern, Räubern und Landsrereichern, ein Hülfsbuch für Polizey- und Kriminalbeamte, Gendarmen usw.“ Die große Nachfrage führte zu zwei weiteren Bänden die 1833 und 1835 folgten. 1835 begann er außerdem mit der Herrausgabe einer Zeitung mit dem Titel „Allgemeiner Polizey-Anzeiger“, der bis 1922 erschien.
Am 18. Februar schied Eberhardt aus dem Coburger Dienst und wurde Polizeirat und „Oberpolizeicommissair“ in Gotha. Um 1850 wechselte er als Königlich Sächsischer Regierungsrat ins Ministerium des Innern des Königreiches Sachsen. 1852 verstorben, wurde er in Coburg auf dem Salvatorfriedhof beigesetzt. Die Polizeitradition der Familie wurde übrigens durch den Sohn Paul Eduard Eberhardt fortgesetzt, der nach 1840 als „2. Polizeicommissair“ in Coburg tätig war.
Im September 1832 erhielt die Polizeidirektion in Coburg vom Justizamt Neustadt Berichte über aufrührerische Aktivitäten. Daraufhin kam es zu Verhaftungen. Die Garnison in Coburg wurde verstärkt. Für die Einstellung der damaligen Obrigkeit spricht ein Zitat aus einem amtlichen Verweis des preußischen Innenministeriums von 1837: „Dem Untertan ziemt es nicht, an die Handlungen des Staatsoberhauptes den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen […].“
Bald nach der Umfriedung durch Mauern und Tore ab 1315 dachte man in COburg offensichtlich darüber nach, wer und in welcher Form für die innere Sicherheit der Bewohner dieser zum damaligen Zeitpunkt relativ unbekannten und unbedeutenden Kleinstadt verantwortlich sein sollte.
Das Gerichtswesen und die Verwaltung lagen in den Händen der jeweiligen Landesherren. Mit der Durchführung von Rechtsprechung und Regierungsgeschäften wurden von dem Landesherrn verantwortliche Bedienstete beauftragt, der Stadtrichter oder Vogt.
Mit der Verleihung des Schweinfurter Stadtrechts 1331 und der Übernahme des „Coburger Ortlandes“ in Franken 1353 durch Friedrich III., den Strengen, Markgraf von Meißen, wurden für die Aufsicht und Einhaltung der nunmehr zahlreicher werdenden Vorschriften und Verordnungen weitere „amtliche Funktionen“ geschaffen, so die „Stadtknechte, Häscher, Stadtbüttel, Gerichtsdiener, Scharwächter, Torhüter Kirchturmwächter und ein Scharfrichter“.
Der heutige Begriff der Polizei war zum damaligen Zeitpunkt unbekannt. Er hat eine jahrhundertelange Entwicklung innerhalb der deutschen Rechtsgeschichte erlebt und ist selbst in unseren Tagen immer wieder – bedingt durch neuartige Situationen, Problemstellungen nationalen und internationalen Rechts – Veränderungen unterworfen. Der ursprünglich aus dem Griechischen stammende Begriff der „guten Polizei“ umfasste die gesamte staatliche Herrschaftsbetätigung, einschließlich Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Zwei Beispiele von „verbotenen Artikeln“ aus der Zeit um 1530 sollen dies aufzeigen: „Erstens soll kein Wirt unter der Predigt und dem Amt an Sonn- und Feiertagen weder Wein noch Bier verkaufen, sondern seinen Gästen und dem Hausgesinde ansagen, zum Gottesdienst zu gehen. Wer dies übergeht, sei es Wirt oder Gast, der soll unnachlässig mit Gefängnis am Leib bestraft werde.“
Der Unsitte des Trinkens wurde damals schon besondere Aufmerksamkeit gewidmet, weil „daraus viele große Hauptsünden und Übeltaten entspringen“.
Eine weitere Verordnung lautete: „Es wird anbefohlen, dass niemand nach 9 Uhr weder einen Orden (Stammtisch) noch Wein- oder Bierzeche halten soll, deswegen denn auch die Glocke auf dem Rathaus zu läuten verordnet“. Diese „Coburger Weinglocke“ wurde 1510 gegossen. Bei ihrem Läuten musste jeder, der nicht in der Stadt wohnte, nach Hause gehen, da die Stadttore danach nicht mehr geöffnet werden durften.
Nicht immer zufrieden war der Landesherr mit der Ausführung der politischen und polizeilichen Aufgaben durch die Stadt Coburg. So hielt Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (1541 – 1553) mit einem Schreiben die Stadt zur „besseren Handhabung der Polizei“ an.
An dieser Stelle ist auf die „Polizei- und Landordnung“ des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren (1554 – 1567) hinzuweisen, ein überaus wichtiges und interessantes Dokument aus dem Jahre 1556. In 92 Abschnitten gibt sie Anordnungen bei Gotteslästerung, heimlicher Verlobung, Aufnahme fremder Leute, Taubenhalten, Hausieren der Krämer sowie zur Feuer- und Müllordnung.
Stein des Anstoßes waren damals aber hauptsächlich die neuen Rundtänze, in denen sich ein heraufkommendes und diesseits bejahendes Lebensgefühl niederschlug. So gebot eine Verordnung: „Bei den Tänzen mit Jungfrauen oder Frauen ist sich des unverschämten Umdrehens, Aufhebens, Herumschwenkens, vielfältigen Drückens und Umfassens, unziemlichen Laufens und Anstoßens, auch schändlicher Gebärden und Geschreis zu enthalten.“ Gestattet war nur der „ehrbare Tanz mit zugedeckter Scham“. Weitere Verordnungen folgten 1613, 1640, 1659, 1681 und 1698.
Es ist wichtig und zum besseren Verständnis unerlässlich, sich mit diesen von uns heute belächelten Vorschriften auseinanderzusetzen, da gerade durch sie die polizeilichen Aufgabenbereiche und damit auch die polizeilichen Organisationsformen bestimmt wurden.
Von Hans-Jürgen Schmidt, Helmut Götz und Wolfgang Schneider, Coburg
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit spielte da stark das Schützenwesen hinein, was für die Verteidigung der Stadt notwendig war. Da habe ich etwas gefunden.
Ein erster hauptberuflicher Schütze wird in Coburg bereits 1354 erwähnt. Aber erst mit den Hussitenkriegen (1419-34) begann die Stadt wohl damit, ihre Bürger zu bewaffnen. Dabei konstituierte sich eine erste offizielle Organisation, in welcher sich Zivilisten zum gemeinsamen Schießen trafen. Dieser Schritt legte den Grundstein für die Entwicklung des bürgerlich geprägten Schützenwesens in Coburg. 1433 nahmen die ersten Schützen an einem Preisschießen in Nürnberg teil. Der erste nachweisbare öffentliche Schießwettbewerb fand in der Vestestadt allerdings erst 1444 statt. Allerdings gab es auch Rückschläge. So hatte der große Stadtbrand von 1466 wohl eine fatale Wirkung auf das Schützenwesen. Ein Großteil der städtischen Gelder flossen fortan in den Wiederaufbau. Für die Schützen war damals wohl kein Geld übrig, sodass die Entwicklung stagnierte. Erst um 1490 nahm sie wieder rasant an Fahrt auf. Dafür sorgten drei Faktoren. So führte die aufkommende kriegerische Bedrohung durch die Truppen des ungarischen Königs Matthias Corvinus zu einer Aufrüstung der Stadtbevölkerung. Ein weiterer wesentlicher Faktor bildete die beginnende politische Partizipation der Zünfte und Handwerker am Stadtregiment. Gerade diese Schicht forderte vehement die Wiederaufnahme der städtischen Förderung. In diesem Zusammenhang ist auch die Gründung einer Sebastiani-Bruderschaft zu sehen, wodurch die bestehenden Organisationsstrukturen weiter gefestigt wurden.
Thema von Christian im Forum Die Geschichte Coburge...
Die Viktoriastraße beginnt am Ernstplatz und mündet in die Judengasse. Sie ist benannt nach der britischen Königin Viktoria, die 1840 ihren Cousin, den Prinzen Albert von Sachsen-Coburg und Gotha heiratete. Sie besuchte oft Coburg, zuletzt 1894 zur sogenannten Fürstenhochzeit. DIe Straßenbenennung erfolgte 1875, also noch zu Lebzeiten der Königin.
Erinnerung an eine böse Zeit vor 100 Jahren - Die Hyperinflation: Hierzu Zeitzeugenberichte:
Der Heimatforscher und Lehrer Walter Schneier berichtete, dass sein Vater nach dem Ersten Weltkrieg eine kleine Wohnung für 30 Mark am Marienberg gemietet hatte. Als er Ende Oktober 1923 beim Vermieter anfragte, wieviel Millionen er nun zahlen müsse, sagte dieser: „Bringen Sie mir halt heute Abend dafür eine Semmel mit!“. Ernst Eckerlein, damals Bankangestellter und späterer Heimatforscher erinnerte sich: „Wir haben gegen Ende der Inflation täglich unseren Ofen mit 1000-Mark-Scheinen und anderen „kleinen“ Banknoten angeheizt. Sie waren ohnehin nichts mehr wert.“
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Dazu passt auch die Erinnerung von Walter Landefeld, der ebenfalls als Heimatforscher und Lehrer in Coburg tätig gewesen war. „Am Ende der Inflation gab es so viel Notgeld in Coburg, daß dieses in Säcken in das Gaswerk zum Verbrennen geschafft wurde. Die Hitze trieb jedoch viele Geldscheine durch den Schornstein hinaus und der Wind wehte sie in Richtung Hutstraße. Dort waren die Menschen erstaunt und erfreut zugleich, als sie Geldscheine vom Himmel flattern sahen. So hub denn ein eifriges Fangen und Grabschen an und mit dem leicht angesenkten Papierchen stürmten zahlreiche Anwohner der Hut die Geschäfte, um noch etwas zu ergattern. Aber das war vergebliche Liebesmüh. Die Geldscheine hatten tatsächlich nur noch Papierwert.“
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Tragik-komisch mutet die Geschichte von Albert Metzner an. „An einem Sommertag des Jahres 1923 sah ich in dem Schaufenster eines Schreibwarengeschäftes am Oberen Bürglaß eine Schachtel mit Farbstiften […] Auf meine Frage nach dem Preis, nannte mir die Verkäuferin oder Besitzerin 4000 Mark. – Nun nichts wie heim in die Rodacher Straße, um das Geld zu holen. Zurück in das Geschäft! Freudestrahlend blätterte ich 4000 Mark auf den Ladentisch. „Ja“, sagt die Frau, „der Geldwert ist gesunken; die kosten jetzt 5000 Mark!“ – War das eine Enttäuschung. Doch es half nichts. Also nochmals nach Hause, um bei der Mutter 1000 Mark zu erbitten. Zurück in den Laden „Ach Gott, Jüngle“, sagt da die Frau, „die kosten ja inzwischen 6000 Mark!“ – Gesagt habe ich nichts, aber ausgesehen habe ich wohl wie das heulende Elend. Und das rührte sicher auch das Gute. Mit den Worten „Da hast du deine Farbstifte für 5000 Mark!“ machte sie mich zum glücklichsten Jungen dieses Tages. Und das alles geschah in einem Zeitraum von knapp zwei Stunden.“
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Im November 1923 erreichte die Hyper-Inflation ihren Höhepunkt. Folgende Preise für Brot, Fleisch und Bier wurden damals aufgerufen:
[[File:Geldschein 50 Millionen Mark 1923.jpg|none|auto]]
Am 1. November: 500 Gramm Brot für 3 Milliarden Mark 500 Gramm Fleisch für 36 Milliarden Mark 1 Glas Bier (0,5 Liter) für 4 Milliarden Mark
Am 15. November: 500 Gramm Brot für 18 Milliarden Mark 500 Gramm Fleisch für 900 Milliarden Mark 1 Glas Bier (0,5 Liter) für 52 Milliarden Mark
Am 1. Dezember: 500 Gramm Brot für 260 Milliarden Mark 500 Gramm Fleisch für 3,2 Billionen Mark