Zitat von gerdRolf,ist bekannt,wie hoch damals das Gesamtgewicht von dem Titan und mit einem 3 Achs Hänger war?Das war doch sicher noch nicht auf 38 Tonnen begrenzt?
Hallo Gerd,
von 1950 bis 1956 war das zulässige Gesamtgewicht eines Lastzuges in der Bundesrepublik Deutschland auf 40 Tonnen begrenzt, die Gesamtlänge eines Lastzuges durfte in diesem Zeitraum 20 m nicht überschreiten. Ab April 1953 wurde der zweite LKW-Anhänger verboten (für extra Zugmaschinen, wie z.B. den LANZ-Bulldog, waren noch 2 Anhänger erlaubt).
Ab Januar 1958 gab es durch Verkehrsminister Seebohm für LKW's deutliche Beschränkungen, um die deutsche Bundesbahn konkurrenzfähiger zu machen: zulässiges Gesamtgewicht eines Lastzuges nur noch 24 Tonnen und Höchstlänge eines Lastzuges 14 m.
KRUPP-Titan Lastzug _800x630.jpg - Bild entfernt (keine Rechte) Extra für Gerd das WIKING-Modell eines KRUPP-Titan Lastzuges mit 3-Achs-Anhänger in den Farben der Spedition Max Engel!
Zitat von NorbertAb Januar 1958 gab es durch Verkehrsminister Seebohm für LKW's deutliche Beschränkungen, um die deutsche Bundesbahn konkurrenzfähiger zu machen: zulässiges Gesamtgewicht eines Lastzuges nur noch 24 Tonnen und Höchstlänge eines Lastzuges 14 m.Auch wenn es in Wikipedia steht. Man wird doch 1958 in der Zeit des Wirtschaftsaufschwung die Lastzüge nicht um 6 Meter verkürzen. Siehe Bild Lkw aus dieser Zeit das sind mehr als 14 m.
Also normalerweise dürfen LKW ja im günstigsten Fall 18,50 m bzw. 18,75 m langs sein.
Hallo Norbert,
auch ein wunderschöner BÜSSING-Lastzug auf Deinem Foto (wer mag nur der Fahrer sein?).
Die von Verkehrsminister Seebohm vorgenommenen Beschränkungen (14 m, 24 to für Lastzüge) galten nur für die ab 01. Januar 1958 zugelassenen Lastzüge. Vorher zugelassene, die länger waren und ein größeres zulässiges Gesamtgewicht hatten, durften weiter fahren (so wie z.B. dieser BÜSSING-Lastzug). Ab Juli 1960 waren 16,5 m Länge und ein zulässiges Gesamtgewicht von 32 to für Lastzüge erlaubt. Bis März 1962 durften noch Lastzüge mit 3-Achs-Anhänger bis 20 m Länge verkehren, wenn sie vor dem 01. Januar 1958 zugelassen waren.
Noch das Modell eines BAUFELD-Lastzuges aus dieser Epoche:Spedition Baufeld 002_800x463.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Jetzt aber wieder zurück zu dem sehr interessanten COBURG-WALDRICH-Film, den Christian dankenswerter Weise eingestellt hat (die Lastzüge dieser Epoche sind ja nur ein kleiner Teilaspekt dieses Filmes, ich wollte aber auf Gerd's Frage an mich eingehen).