Kann jemand von euch etwas dazu sagen wie früher in Coburg für Recht und Ordnung gesorgt wurde? Welche Organisationen gab es da und wie waren die Kompetenzen? Gab es Stadtwachen und wo waren die außer an den Stadttoren noch eingesetzt? Wo waren die in Coburg stationiert im Mittelalter bzw. der frühen Neuzeit? Wann wurde die Stadtpolizei gegründet und welche Befugnisse hatte diese? Warum wurde Landespolizei hinzugezogen um gegen die Stadtpolizei zu ermitteln? Wo stand ein Nachtwächter in der Hierarchie der Ordnungsmacht und welche Befugnisse hatte dieser? Eine sehr umfangreiche Frage aber evtl. kann man mit dieser mal wieder einen interessanten Pfad eröffnen.
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit spielte da stark das Schützenwesen hinein, was für die Verteidigung der Stadt notwendig war. Da habe ich etwas gefunden.
Ein erster hauptberuflicher Schütze wird in Coburg bereits 1354 erwähnt. Aber erst mit den Hussitenkriegen (1419-34) begann die Stadt wohl damit, ihre Bürger zu bewaffnen. Dabei konstituierte sich eine erste offizielle Organisation, in welcher sich Zivilisten zum gemeinsamen Schießen trafen. Dieser Schritt legte den Grundstein für die Entwicklung des bürgerlich geprägten Schützenwesens in Coburg. 1433 nahmen die ersten Schützen an einem Preisschießen in Nürnberg teil. Der erste nachweisbare öffentliche Schießwettbewerb fand in der Vestestadt allerdings erst 1444 statt. Allerdings gab es auch Rückschläge. So hatte der große Stadtbrand von 1466 wohl eine fatale Wirkung auf das Schützenwesen. Ein Großteil der städtischen Gelder flossen fortan in den Wiederaufbau. Für die Schützen war damals wohl kein Geld übrig, sodass die Entwicklung stagnierte. Erst um 1490 nahm sie wieder rasant an Fahrt auf. Dafür sorgten drei Faktoren. So führte die aufkommende kriegerische Bedrohung durch die Truppen des ungarischen Königs Matthias Corvinus zu einer Aufrüstung der Stadtbevölkerung. Ein weiterer wesentlicher Faktor bildete die beginnende politische Partizipation der Zünfte und Handwerker am Stadtregiment. Gerade diese Schicht forderte vehement die Wiederaufnahme der städtischen Förderung. In diesem Zusammenhang ist auch die Gründung einer Sebastiani-Bruderschaft zu sehen, wodurch die bestehenden Organisationsstrukturen weiter gefestigt wurden.
Bald nach der Umfriedung durch Mauern und Tore ab 1315 dachte man in COburg offensichtlich darüber nach, wer und in welcher Form für die innere Sicherheit der Bewohner dieser zum damaligen Zeitpunkt relativ unbekannten und unbedeutenden Kleinstadt verantwortlich sein sollte.
Das Gerichtswesen und die Verwaltung lagen in den Händen der jeweiligen Landesherren. Mit der Durchführung von Rechtsprechung und Regierungsgeschäften wurden von dem Landesherrn verantwortliche Bedienstete beauftragt, der Stadtrichter oder Vogt.
Mit der Verleihung des Schweinfurter Stadtrechts 1331 und der Übernahme des „Coburger Ortlandes“ in Franken 1353 durch Friedrich III., den Strengen, Markgraf von Meißen, wurden für die Aufsicht und Einhaltung der nunmehr zahlreicher werdenden Vorschriften und Verordnungen weitere „amtliche Funktionen“ geschaffen, so die „Stadtknechte, Häscher, Stadtbüttel, Gerichtsdiener, Scharwächter, Torhüter Kirchturmwächter und ein Scharfrichter“.
Der heutige Begriff der Polizei war zum damaligen Zeitpunkt unbekannt. Er hat eine jahrhundertelange Entwicklung innerhalb der deutschen Rechtsgeschichte erlebt und ist selbst in unseren Tagen immer wieder – bedingt durch neuartige Situationen, Problemstellungen nationalen und internationalen Rechts – Veränderungen unterworfen. Der ursprünglich aus dem Griechischen stammende Begriff der „guten Polizei“ umfasste die gesamte staatliche Herrschaftsbetätigung, einschließlich Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Zwei Beispiele von „verbotenen Artikeln“ aus der Zeit um 1530 sollen dies aufzeigen: „Erstens soll kein Wirt unter der Predigt und dem Amt an Sonn- und Feiertagen weder Wein noch Bier verkaufen, sondern seinen Gästen und dem Hausgesinde ansagen, zum Gottesdienst zu gehen. Wer dies übergeht, sei es Wirt oder Gast, der soll unnachlässig mit Gefängnis am Leib bestraft werde.“
Der Unsitte des Trinkens wurde damals schon besondere Aufmerksamkeit gewidmet, weil „daraus viele große Hauptsünden und Übeltaten entspringen“.
Eine weitere Verordnung lautete: „Es wird anbefohlen, dass niemand nach 9 Uhr weder einen Orden (Stammtisch) noch Wein- oder Bierzeche halten soll, deswegen denn auch die Glocke auf dem Rathaus zu läuten verordnet“. Diese „Coburger Weinglocke“ wurde 1510 gegossen. Bei ihrem Läuten musste jeder, der nicht in der Stadt wohnte, nach Hause gehen, da die Stadttore danach nicht mehr geöffnet werden durften.
Nicht immer zufrieden war der Landesherr mit der Ausführung der politischen und polizeilichen Aufgaben durch die Stadt Coburg. So hielt Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (1541 – 1553) mit einem Schreiben die Stadt zur „besseren Handhabung der Polizei“ an.
An dieser Stelle ist auf die „Polizei- und Landordnung“ des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren (1554 – 1567) hinzuweisen, ein überaus wichtiges und interessantes Dokument aus dem Jahre 1556. In 92 Abschnitten gibt sie Anordnungen bei Gotteslästerung, heimlicher Verlobung, Aufnahme fremder Leute, Taubenhalten, Hausieren der Krämer sowie zur Feuer- und Müllordnung.
Stein des Anstoßes waren damals aber hauptsächlich die neuen Rundtänze, in denen sich ein heraufkommendes und diesseits bejahendes Lebensgefühl niederschlug. So gebot eine Verordnung: „Bei den Tänzen mit Jungfrauen oder Frauen ist sich des unverschämten Umdrehens, Aufhebens, Herumschwenkens, vielfältigen Drückens und Umfassens, unziemlichen Laufens und Anstoßens, auch schändlicher Gebärden und Geschreis zu enthalten.“ Gestattet war nur der „ehrbare Tanz mit zugedeckter Scham“. Weitere Verordnungen folgten 1613, 1640, 1659, 1681 und 1698.
Es ist wichtig und zum besseren Verständnis unerlässlich, sich mit diesen von uns heute belächelten Vorschriften auseinanderzusetzen, da gerade durch sie die polizeilichen Aufgabenbereiche und damit auch die polizeilichen Organisationsformen bestimmt wurden.
Von Hans-Jürgen Schmidt, Helmut Götz und Wolfgang Schneider, Coburg
1806 kam es durch den Einzug der französischen Truppen zu einem Besatzungsregime. Die Proklamation der Besatzer von 1807 ist im Faksimile im Stadtarchiv Coburg nachzulesen. Darin heißt es in deutscher Übersetzung auszugsweise: „Einigkeit und Polizei werden erhalten. Die väterliche Administration behält ihren regelmäßigen Gang und die Gerichtsbehörden bleiben ungestört. Jeder Ruhestörer wird eingezogen und nach der Strenge der Militär-Gesetze bestrafet.“ Die Proklamation trug die Unterschriften von Parigot (Bataillonchef, zugleich Kommandant) und Billain (Inspector).
Als Polizeiinspektor diente von 1806 bis 1810 Philipp Eberhardt (1759 – 1810) in Coburg. Sein Sohn Georg Friedrich Christian Eberhardt (1791 – 1852) war nach dem Tod des Vaters 1810 zwar nicht gleich sein Nachfolger geworden, aber er wurde Polizeimeister. Seine Karriere im öffentlichen Dienst begann jedoch schon im Alter von 14 Jahren am 24. März 1805 im Magistratssekretariat als Schreiber und Kopist. Als jedoch in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1806 in Coburg die französischen Truppen einzogen, wurde Eberhardt, der über gute französische und italienische Sprachkenntnisse verfügte, in wichtiger Funktion eingesetzt. Er beschreibt die Situation wie folgt: „Mit der Lokalität allhier genau bekannt und unter allen Angestellten beym Magistrat der jüngste und Arbeitslustigste, musste ich in der allgemeinen Verwirrung und Bestürzung die Einquartierung der angekommenen französischen Husaren bewirken und diese mühe- und gefahrvollen Geschäfte von jenem Augenblick bis zur gänzlichen Wiederkehr der friedlichen Verhältnisse fast ohne […] Hülfe und Unterstützung versehen. Die meisten Glieder des Magistrats wussten sich von dem lästigen Einquartierung- und Marschwesen loszumachen. Mir hingegen wurde eine Last, unter der ich beinahe erlegen wäre, aufgebürdet […].“ Eberhardt war beim Einmarsch der Franzosen also gerade 15 Jahre alt!
1813 jedoch wurde der 22jährige Friedrich Eberhardt Polizeiinspektor von Coburg. Sein direkter Vorgesetzter war bis 1828 der Polizeidirektor Ortloff, der ihm nicht immer wohl gesonnen war, wie Eberhardt berichtet. Als sich Eberhardt 1828 nach dem Tod Ortloffs um dessen Nachfolge bemühte, wurde ihm jedoch von der herzoglichen Verwaltung der Geheime Landesregierungsrat von Gruner vorgezogen.
Eberhardt bewarb sich daraufhin für das Amt eines Polizeirates in Gotha. Sein Wirken in Coburg wird am besten durch das vom Coburger Magistrat ausgestellte Zeugnis deutlich: „Der Magistrat der Herzoglichen Residenzstadt bezeugt dem Herrn Polizeyinspektor Eberhardt […], dass derselbe ein Polizeybeamter von entschiedener Fähigkeit für sein Amt, dem er mit vieler Geschicklichkeit und raßtloser Thätigkeit vorsteht, sich im Bezug auf die Gründung gemeinnütziger und Wohlthätigkeitsanstalten in hiesiger Stadt, und namentlich des Frauenvereins, die Sonntagsschule, die Sparkasse, die Spitalanstalt, des Hülfsvereins, des Gewerbevereins, die Organisation des Armenwesens und der Feuerlöschungs- und Rettungsanstalten auf eine vorzügliche Weise verdient gemacht und durch die stete Wachsamkeit und Aufsicht auf Streuner und Gauner für die öffentliche Sicherheit sehr wohlthätig gewürkt hat.“ Der Inhalt des Zeugnisses macht die große Bandbreite der polizeilichen Zuständigkeit zu dieser Zeit deutlich. Wobei man durchaus sagen kann, dass die polizeiliche Präventionsarbeit als notwendig erkannt und durch Aktivität im sozialen Bereich erfüllt wurde.
1828 erschien Friedrich Eberhardts Buch „Polizeyliche Nachrichten von Gaunern, Räubern und Landsrereichern, ein Hülfsbuch für Polizey- und Kriminalbeamte, Gendarmen usw.“ Die große Nachfrage führte zu zwei weiteren Bänden die 1833 und 1835 folgten. 1835 begann er außerdem mit der Herrausgabe einer Zeitung mit dem Titel „Allgemeiner Polizey-Anzeiger“, der bis 1922 erschien.
Am 18. Februar schied Eberhardt aus dem Coburger Dienst und wurde Polizeirat und „Oberpolizeicommissair“ in Gotha. Um 1850 wechselte er als Königlich Sächsischer Regierungsrat ins Ministerium des Innern des Königreiches Sachsen. 1852 verstorben, wurde er in Coburg auf dem Salvatorfriedhof beigesetzt. Die Polizeitradition der Familie wurde übrigens durch den Sohn Paul Eduard Eberhardt fortgesetzt, der nach 1840 als „2. Polizeicommissair“ in Coburg tätig war.
Im September 1832 erhielt die Polizeidirektion in Coburg vom Justizamt Neustadt Berichte über aufrührerische Aktivitäten. Daraufhin kam es zu Verhaftungen. Die Garnison in Coburg wurde verstärkt. Für die Einstellung der damaligen Obrigkeit spricht ein Zitat aus einem amtlichen Verweis des preußischen Innenministeriums von 1837: „Dem Untertan ziemt es nicht, an die Handlungen des Staatsoberhauptes den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen […].“
Im Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld, ab 1826 Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, versah bis zum Jahre 1834 über 100 Soldaten des hier stationierten Linienbataillons des Polizeidienst auf dem flachen Land. Gegen den Widerstand des Coburger Landtages änderte Herzog Ernst I. (1806-1844) dies und errichtete eine Gendarmeriebrigade für das Herzogtum unter Führung eines von Gotha abkommandierten Wachtmeisters. So versahen 1840 ein Wachtmeister und acht Gendarmen den Polizeidienst in Coburg. Als Vorsteher im Magistrat der Stadt amtierte der Polizeibürgermeister mit dem Titel eines Polizeidirektors.
Nach wie vor herrschten strenge Sitten und Gebräuche innerhalb der Stadtmauern. Zum damaligen Zeitpunkt umfasste der Aufgabenbereich der städtischen Coburger Polizei elf Gruppen:
Sicherheitspolizei, Polizei wider Unglück, Gesundheitspolizei, Sittlichkeitspolizei, Vergnügungs- und Anstandspolizei, Feuerpolizei, Handels- und Gewerbspolizei, Landwirtschaftliche Polizei, Aufsicht auf Abgaben und Steuern, Straßenpolizei, Jagd-, Forst-, Feld- und Gartenpolizei. Bei der Entwicklung in Coburg spielte der 1844 erfolgte Amtsantritt des als liberal angesehenen Herzog Ernst II. eine wichtige Rolle. Unter seinem absolutistischeren Vater Ernst I. wäre die Revolution 1848 in Coburg anders abgelaufen.
1848 kam es im Rahmen der Reformen zur Einführung eines Kriminalgesetzbuches und einer neuen Kriminalprozessordnung. Außerdem kam es 1848 zur Aufstellung einer Bürgergarde, deren Einsatz zusammen mit der Polizei im April bis Juli 1848 erfolgte (Coburger Juli-Revolution). Im September 1850 nahte das Ende der Bürgergarde, da der Eifer der Bürger erlahmte; eine offizielle Auflösung der Bürgergarde erfolgte nicht.
Am 2. Mai 1852 trat in Coburg ein neues Staatsgrundgesetz in Kraft. In ihm findet man zahlreiches Gedankengut unseres heutigen Grundsgesetzes. In Coburg wurde zu dieser Zeit offiziell neben der herzoglichen Fahne auch die ansonsten im Deutschen Bund verbotene schwarz-rot-goldene Fahne geführt.
1865 bestand die Coburger Polizei aus einem Kommissär, einem Wachtmeister und sechs Polizeidienern.
1873, zwei Jahre nach Gründung des zweiten Deutschen Reiches, wurde der Nachtwachdienst neu organisiert. Die Aufgaben der Nachtwächter übernahm nunmehr eine Schutzmannschaft in Stärke von 12 Personen.
Ab 1885 sorgten ein Kommissär und acht Sergeanten für die Sicherheit der Coburger Bevölkerung 1890 waren ein Wachtmeister und zwei Gendarme in Coburg stationiert, acht weitere Gendarme im Herzogtum Coburg. 1901 waren es ein Oberwachtmeister und ein Gendarm in Coburg sowie zehn weitere im Herzogtum.
Im 1900 wurde erstmalig die Planstelle eines Kriminalbeamten geschaffen.
Nach 1878 zeigten sich die Auswirkungen des Sozialistengesetzes: Ein gewisser Jens Lauritz Christensen, der aus Schleswig-Holstein stammte, im Reichstagswahlkreis Sonneberg-Saalfeld als SPD-Kandidat aufgestellt war und Sonneberg verlassen musste, kam über Neustadt nach Coburg. Der Magistrat berichtete dem Staatsministerium am 9. Juni 1887, Christensen wolle hier im sozialdemokratischen Sinn agieren. Das Staatsministerium ordnete die sofortige Ausweisung an. Die Verfügung wurde am 11. Juni eröffnet und eine Frist von zwei Stunden gesetzt. Da auch in der verlängerten Fristzeit von fünf Stunden kein Zug fuhr, musste Christensen Coburg zu Fuß verlassen. Auch aus Neustadt musste er sich entfernen und das Herzogtum unter Begleitung der Gendarmerie bei Meilschnitz verlassen.
Eine Anpassung der Organisation der Coburger Stadtpolizei wurde durch die damit verbundenen Objektschutzmaßnahmen dringend erforderlich, da aufgrund der weltweiten Verbindungen des Coburger Herzogshauses seit dem frühen 19. Jahrhundert und der Sammelleidenschaft der jeweiligen Herzöge unersetzbare kunstgeschichtliche Kleinode zu bewachen waren und Coburg mit seiner Veste die neben der Lutherstadt Wittenberg wichtigste Luthergedenkstätte und umfangreichste Sammlung Lutherischer Schriften beherbergte.
Von den Einberufungen zum Heeresdienst, so schrieb 1922 Polizeiinspektor a.D. Rauschert, blieb auch das Polizeikorps der Stadt Coburg, das bei Kriegsausbruch 1914 aus dem Polizeiinspektor, Polizeiassistenten, Polizeiwachtmeister, zwei Kriminalbeamten und zwölf Polizeisergeanten bestand, nicht verschont. 13 Beamte wurden zu den Fahnen gerufen und haben den Krieg bis zum Ende mitgemacht. Zwei von ihnen, die Polizeisergeanten Hellfeld und Fischer, sind gefallen, einer (Müller) gilt als vermisst. Am 6. August 1914 bestand die Coburger Polizei nur noch aus sechs Beamten. Als Ersatz für die ins Feld gerückten Beamten wurden nicht mehr felddienstfähige Männer aus dem Handwerker- und Gewerbestand als Hilfsbeamte zur Ausübung des Polizeidienstes berufen. Dieser Mangel an Polizeibeamten machte sich oft recht unangenehm bemerkbar, insbesondere aufgrund der gegen Kriegsende steigenden Kriminalität sowie der zahlreichen neuen Aufgaben, die der Polizei zugewiesen wurden, so etwa die ständige verschärfte „Fremdenkontrolle“ und Überwachung der in Coburg ansässigen Ausländer feindlicher Staaten in ihren Wohnungen und auf dem Polizeiamt bzw. der Polizeiwache, der Schutz von Bahnübergängen und Straßenkreuzungen, Lebensmittellagern, Futtervorräten, Mühlen und sonstigen lebensnotwendigen Betrieben. Zahlreiche Rohstoffe wurden auf Veranlassung der Heeresverwaltung zur Sicherstellung des Metalls bei Behörden, Anstalten und Privatleuten zwischen 1915 und 1918 beschlagnahmt, Goldmünzen durften im Zahlungsverkehr nicht mehr verwendet werden und 1916 wurde für ihren Ankauf ein Ehrenausschuss für das ehemalige Herzogtum Coburg organisiert. Wucher- und Schiebertum breitete sich in bisher nicht gekanntem Maße aus und trug zu erheblichen Teuerungen bei, dies führte zur Unzufriedenheit der Bevölkerung und politischen Streikbewegungen. Es kam hierbei jedoch nicht zu nennenswerten Ausschreitungen. Innerhalb der Stadt mussten Reservelazarette in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Fabriken und Hotels eingerichtet werden. Für die Dauer des Krieges wurde durch den Magistrat der Stadt Coburg die Polizeistunde zunächst auf 1.00 Uhr nachts festgelegt, später auf 23.00 Uhr. Erst 1919 wurde diese Regelung wieder aufgehoben und auf 24.00 Uhr verlängert.
Zur Unterstützung der Polizeiverwaltung bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum so genannten „Selbstschutz“ bildeten nicht Militärpflichtige und nicht militärtaugliche Einwohner Coburgs am 21. September 1914 freiwillig eine „Bürgerwehr“. Am 23. November 1914 nahm sie mit einem Kommandanten, Anton Jakobi, zehn Zugführern und 190 Mann ihren Wachdienst während der Nacht auf, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Der Nachtdienst wurde von jeweils neun Mann von 21.00 bis 1.00 Uhr und von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr versehen. Gekennzeichnet waren sie durch Armbinden mit dem Aufdruck „Bürgerwehr“. Im Mai 1915 wurde der Dienst der Bürgerwehr, die auf 263 Mann angewachsen war, mit dem Dank des damaligen Oberbürgermeisters Gustav Hirschfeld wieder eingestellt, da in Coburg zahlreiches Militär stationiert war, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. In 58 Landgemeinden bestanden Bürgerwehren weiter.
Mit zunehmender Not begann auch im Herzogtum das Hamstern von Nahrungsmitteln. Die Gendarmerie wurde als Lebensmittelfänger am Stadtrand postiert, um die Lebensmittel zu beschlagnahmen, denn „Hamstern“ war verboten.
Unter Führung des Schreinermeisters und Landsturmmannes Reinhold Artmann als dem Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates unterstellte sich dieser nach einer Demonstration am 11. November 1918 die Stadtverwaltung und die herzogliche Regierung. Am 14. November 1918 verzichtete Herzog Carl Eduard auf seinen Thron.
Auch die schweren Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg, als der ehemalige Teilstaat Sachsen-Coburg zum Freistaat Coburg geworden war, insbesondere die so genannten „Lebensmittelunruhen“ von 1920, stellten extrem hohe Anforderungen an die städtischen Polizeibeamten. Die Personalknappheit war offenkundig, die Polizei war kaum in der Lage, Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit ausreichend zu gewährleisten. Ende Januar 1919 zählte man 24 Polizeibeamte.
Am 25. April 1919 wurde durch Reichswehrminister Noske die Aufstellung von Selbstschutzorganisationen angeordnet. Diese Anordnung wurde durch das Staatsministerium Coburg und die Stadt Coburg umgesetzt.
Am 1. Juni 1919 wurde eine Einwohnerwehr unter Leitung von Direktor Fritz Dürr gegründet. Diese setzte sich anfangs aus 120 Mann vor allem aus den Sportvereinen Turngenossenschaft, Männerturnverein und Verein für Bewegungsspiele zusammen. Später wuchs sie auf 200 Mann. Auch in 98 Landorten wurden Einwohnerwehren gegründet. Ihre Aufgabe war die Unterstützung der Polizei, jedoch wurde in Coburg nie ein Einsatz erforderlich.
Alle Einwohnerwehren waren der Zentralstelle für Einwohnerwehren beim Ministerium des Innern in Berlin unterstellt. Auf Druck der Siegermächte musste diese Zentralstelle im April 1920 aufgelöst werden. Auf Grund des Abkommens von Spa am 9. Juli 1920 trat der größte Teil der Einwohnerwehren dem bayerischen Landesverband der Einwohnerwehren bei. Die Stadtwehr Coburg wuchs unter Leitung von Studienrat Dr. Gerstenmeier auf ca. 900 Mann an. Am 1. Juni 1921 gab es in 102 Gemeinden des Bezirksamtes Coburg mehr als 4000 Wehrmänner. Die Bewaffnung bestand aus 98 Gewehren und je Mann 30 Patronen, in Coburg auch drei Maschinengewehre. Erkennbar waren die Wehrmänner an weiß-blauen Armbinden und Waffenscheinen. Auf Druck der Entente ordnete die Reichsregierung am 4. Juni 1921 die Entwaffnung und Auflösung der Einwohnerwehren an. Bis zum 30. Juni musste die vollständige Entwaffnung durchgeführt werden.
1922, nachdem das Coburger Land durch eine Volksabstimmung seit 1. Juli 1920 Teil des Freistaates Bayern geworden war, wurde die Gesamtstärke der Stadtpolizei mit 35 Mann angegeben. Darin enthalten war auch die Verwaltungspolizei.
In Bayern wurde aufgrund der inneren Unruhen im Freistaat und im Reich ab 12. September 1919 neben den Schutzmannschaften der kreisunmittelbaren Städte und der auf dem flachen Land bestehenden Gendarmerie eine nach militärischen Grundsätzen geführte und kasernierte „Polizeiwehr“ aufgebaut, die im Zusammenhang mit dem Berliner „Kapp-Putsch“ im März 1920 in München und Nürnberg eingesetzt wurde. Dieser Vorläufer der heutigen Bereitschaftspolizei wurde am 22. November 1920 in München und Nürnberg eingesetzt. Dieser Vorläufer der heutigen Bereitschaftspolizei wurde am 22. November 1920 in „Bayerische Landespolizei“ umbenannt und zerschlug am 9. November 1923 den „Hitlerputsch“ vor der Feldherrnhalle in München.
Auch das Polizeiamt Coburg, die Coburger Stadtpolizei, war wie aus den Unterlagen des Stadtarchivs ersichtlich, in den Jahren nach 1918 nicht mehr in der Lage, ohne Unterstützung durch die Staatsregierung die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausreichend zu gewährleisten. So wurde im Dezember 1920 in Bamberg eine „Coburger Hundertschaft“ der „grünen“ Landespolizei aufgestellt und vom 10. Mai bis Dezember 1921 als „Kommando der Landespolizei“ nach Coburg in die ehemalige Kaserne des 6. Thüringischen Infanterieregimentes Nr. 95 (von-Selle-Kaserne) verlegt. Sie unterstand sowohl dem Regierungspräsidium Oberfranken als auch dem Kommando der Landespolizei Bayreuth und verfügte über eigene Kraftfahrer, Nachrichtenleute sowie eine Verwaltungsstelle.
Ihre Chefs waren vom 10. Mai 1921 bis zum 30. November 1929 der Polizeihauptmann und spätere Major Hans Bernhardt und vom 1. Dezember 1929 bis zum 16. Oktober 1933 der Polizeioberleutnant (später Hauptmann) Hans Siegel. Die Stärke betrug im Mai 1921 drei Offiziere, ein Sekretär und 127 Wachtmeister, im Dezember 1924 zwei Offiziere, ein Sekretär und 137 Wachtmeister und im Dezember 1929 ein Offizier, ein Sekretär und 60 Wachtmeister.
Bereits Ende 1920 hatte ein Kommando der Landespolizei in Rodach b. Coburg den Schutz von Arbeitswilligen einer Porzellanfabrik übernommen. Dieses Kommando der Landespolizei – Coburg – wurde am 16. März 1933 aufgelöst, zur Landespolizei Augsburg versetzt und zur Neuaufstellung der 13. Hundertschaft verwandt.
Am 3. September 1921 kam es auch der Ermordung Erzbergers zu einem polizeilichen Großeinsatz anlässlich einer sozialdemokratischen Demonstration von USPD und SPD. Zur Verstärkung wurde eine Hundertschaft der Sicherheitspolizei und eine 50 Mann umfassende Radfahrabteilung von der Bezirksregierung entsandt. Es kam neben Schusswaffengebrauch auch zum Einsatz von Handgranaten. Von 20 Verletzten mussten sechs ins Krankenhaus, ein Verletzter starb. Der materielle Schaden wurde mit 50.000 Mark Sachschaden und 9.000 Mark Personenschaden angegeben.
Vom 13. bis 16. Oktober 1922 führte die NSDAP mit Hitler ihren dritten „Deutschen Tag“, den „Marsch auf Coburg“ durch. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei/Landespolizei und politischen Gegnern. Hitler erwähnt die Ereignisse in „seinem lieben Coburg“ auch in seinem Buch „Mein Kampf“.
Bei Neustadt/Coburg überschritten bewaffnete kommunistische Kampfeinheiten aus Thüringen die bayerische Grenze. Dies führte im Rahmen des „Nordbayerischen Grenzschutzes“ zum Schusswaffengebrauch durch das Coburger Kommando der Landespolizei.
1923 wurde die erste Coburg Stützpunkt des Nordbayerischen Grenzschutzes, der „Polizeilichen Nothilfe / Notpolizei“. Der Kommandant auf der Veste war Kapitänleutnant Ehrhardt, dessen Männer auch Übergriffe auf jüdische Geschäftsleute verübten.
Bei einer Großfahndung nach dem Raubmörder Hein wurden neben Polizeieinheiten aus Lichtenfels und Staffelstein auch Polizeibeamte aus Coburg eingesetzt. Am 2. Februar 1928 erschoss Hein den Kommandanten der Polizeistation Untersiemau und flüchtete nach einem Schusswechsel mit der Polizei in den Banzer Wald. Am 4. Februar wurde er bei Weingarten festgenommen, als er den Wald verließ. Das zweifache Todesurteil durch das Landgericht Coburg wurde schließlich in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.
Bei einer Großfahndung nach dem Raubmörder Hein wurden neben Polizeieinheiten aus Lichtenfels und Staffelstein auch Polizeibeamte aus Coburg eingesetzt. Am 2. Februar 1928 erschoss Hein den Kommandanten der Polizeistation Untersiemau und flüchtete nach einem Schusswechsel mit der Polizei in den Banzer Wald. Am 4. Februar wurde er bei Weingarten festgenommen, als er den Wald verließ. Das zweifache Todesurteil durch das Landgericht Coburg wurde schließlich in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.
Der Kommandant der Polizeistation Untersiemau, Herman Scheler, war der Bruder meiner Grossmutter. Man hat ihm in Untersiemau ein Denkmal gesetzt.
Im Sommer 1932 feierte die NSDAP in Coburg die 10. Wiederkehr der ersten Hitler-Rede in dieser Stadt. Die Feier wurde durch Linksradikale erheblich gestört und es kam auf dem Marktplatz zu schweren Zusammenstößen beider Gruppierungen. Der Platz musste mehrmals durch aus Nürnberg zur Unterstützung herbeigerufene Hundertschaften geräumt werden. Diese wurden mit Pfui-Rufen und den allerorts üblichen Schmährufen „Noske-Hunde“, „Stützel-Kosaken“ oder „Faulhaber-Garde“ empfangen. Stützel war der damalige bayerische Innenminister, Faulhaber der Erzbischof von München.
Am 15. Oktober 1933 wurde das Coburger Kommando der Bayerischen Landespolizei aufgelöst, in das Kommando Regensburg und 1935 schließlich in die Wehrmacht übernommen.
Coburg galt seit 1929, als die NSDAP hier zum ersten Male die absolute Mehrheit im Stadtrat einer deutschen Stadt errang, als Hochburg und „Stadt der Bewegung“. Hier sollte unter anderem nach einem siegreichen Weltkrieg das Reichsehrenmal gebaut werden. Aus dieser dunklen Zeit der Geschichte sind bis zum heutigen Tag erstaunlich viele Unterlagen sowei Bildmaterial nicht auffindbar und Zeitzeugen nur sehr begrenzt zu Aussagen bereit. 1933 verrichteten 32 Beamte Dienst in der Stadtpolizei Coburg. Auch in Coburg kam es zum Aufbau der so genannten „Hilfspolizei“, die aus Angehörigen der SA, zum geringeren Teil aus angehörigen der SS und des Stahlhelms bestand. Diese Hilfspolizei stand unter der Führung von Polizeioffizieren und hatte während der Dauer ihres Dienstes Polizeibefugnisse. Sie unterhielt private Gefängnisse, so genannte „Heldenkeller“, in denen die Festgenommenen überwiegend brutalen Misshandlungen ausgesetzt waren. Dies gilt nachweisbar auch für Coburg (vgl. Carl-Christian H. Dressel, Anmerkungen zur Justiz in Coburg von der Errichtung des Landgerichts Coburg bis zur Entnazifizierung, Jahrb.Cob.Ld.Stiftung, Dezember 1997)
Im April 1937 trat eine Trennung von Vollzugspolizei und Verwaltung in Kraft. Die Verwaltungspolizei (Gewerbe-, Pass-, Fischereipolizei etc.) wurde aus dem Aufgabenbereich der Polizei ausgegliedert und in den Bereich der inneren Verwaltung überführt. Durch den so genannten „Hitler-Erlaß“ vom 17. Juni 1937 wurde auch die gesamte staatliche Polizei Bayerns „verreichlicht“, durch Verordnung vom 18. Mai 1949 verloren auch die formell noch selbständigen Gemeindepolizeien ihre letzten Befugnisse.