Da lese ich in einer Fachzeitschrift aus den 50er Jahren des letzten Jahrhundert.... Das Bayerische "LANDESZUZUSGAMT" (!)hat die "Zuzugsgenehmigung" für Herrn ...aus Bad Godesberg nach Nürnberg kurzerhand abgelehnt. Da es für Herrn...auf Dauer untragbar ist, ständig zwischen Bad Godesberg und Nürnberg hin und her zu pendeln, wird er nun als freier Mitarbeiter fungieren... Und was mag aus diesem "Amt" geworden sein?
Am 28.8. 1952 hat der bayerische Ministerrat beschlossen, das "Landeszuzugsamt" aufzulösen, Fragen dazu werden im Innenministerium bearbeitet. Interessant dabei, das sogar ehemaligen Kriegsgefangenen, der Zuzug nach Bayern verwehrt wurde, mit der Begründung, das hier kein Wohnraum z.V. stehe!!
Zitat von gerd im Beitrag #2 .......Interessant dabei, das sogar ehemaligen Kriegsgefangenen, der Zuzug nach Bayern verwehrt wurde, mit der Begründung, das hier kein Wohnraum z.V. stehe!!
Nach Artikel 33 GG ist der öffentliche Dienst ach den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" zu regeln. Dazu gehört "achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten".
Aber dieser Aspekt scheint bei der Beamtenausbildung regelmäßig zu kurz zu kommen.
Die Vertriebenen und Flüchtlinge wurden damals ohnehin oft behandelt wie heute Migranten aus der Türkei oder anderen Teilen der Welt. Obwohl sie "Volksdeutsche" waren.