Zitat von alexandra im Beitrag #15
.
......Ich bin immer verpflichtet Quellen anzugeben, es können ja noch Urheberrechte auf den Sachen (wie z.B. speziell bei Texten und Bildern) liegen....
Schutzgegenstand des deutschen Urheberrechts sind gemäß § 1 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft, Kunst. Werke sind dabei in § 2 Abs. 2 als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert. Übliche Fotografien, die im Prinzip jeder hätte anfertigen können, fallen ebensowenig unter das Urheberecht, wie pseudowissenschaftliche Arbeiten, die nicht von einem entsprechend ausgebildeten Wissenschaftler verfasst wurden.
Ich möchte deshalb auf diesen Rechtshintergrund hinweisen, damit jetzt nicht jeder hier im Forum Angst hat, ein Foto einzustellen, welches er nicht selber geschossen hat, oder einen interessanten Beitrag zu liefern, der vielleicht schon mal irgendwo anders publiziert wurde (Ausnahme eben: es wird aus Kunst, Wissenschaft oder Literatur bewusst abgekupfert).